Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis
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https://osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2005092922
https://osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2005092922
Titel: | Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis |
Autor(en): | Baumgarten, Kai |
Erstgutachter: | Prof. Dr. Hero Schall |
Zweitgutachter: | Prof. Dr. Andreas Ransiek |
Zusammenfassung: | Der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung gem. §324 StGB erfährt über das Merkmal der Unbefugtheit eine Verknüpfung mit dem Verwaltungsrecht. Im Rahmen der Strafbarkeitsprüfung eines Gewässerbenutzers, etwa eines Abwassereinleiters, ist stets auch zu erörtern, welche Verunreinigung behördlich genehmigt wurde. Hier erlangt vor allem die wasserrechtliche Einleiterlaubnis nach §7 WHG Bedeutung. Bei deren Ausgestaltung sind neben Anforderungen des allgemeinen Verwaltungsrechts auch (ab-)wasserrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Verstöße hiergegen können sich sehr unterschiedlich auf die Strafbarkeit auswirken. Diesen Fragen wird im Einzelnen nachgegangen. |
URL: | https://osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2005092922 |
Schlagworte: | Gewässerverunreinigung; §324StGB; Abwasser; Einleitung; Rechtfertigung; wasserrechtliche Erlaubnis; Verwaltungsakzessorietät; Erlaubniskonkretisierung |
Erscheinungsdatum: | 1-Aug-2008 |
Einreichungsdatum: | 1-Aug-2008 |
Publikationstyp: | Dissertation oder Habilitation [doctoralThesis] |
Enthalten in den Sammlungen: | FB10 - E-Dissertationen |
Dateien zu dieser Ressource:
Datei | Beschreibung | Größe | Format | |
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